Der Arbeitskreis hat sich im Jahre 2000 gebildet, nachdem im Juli 1999 der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine Grundsatzentscheidung zu den wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Gutachten (Glaubhaftigkeitsgutachten)  unter dem damaligen Vorsitz von VRBGH Dr. Gerhard Schäfer getroffen hat.

Von der Gründung bis heute

Gegründet von Rechtsanwalt Dr. h.c. Deckers, besteht die Leitung des Arbeitskreises seit 2022 aus Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer, Essen, Frau Dipl.Psych. Dr. Beate Daber, Düsseldorf, Dr. h.c. Rüdiger Deckers, Düsseldorf und Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan König, Berlin.

Palais Wittgenstein Düsseldorf

A-ROSA Hotel Bad Saarow

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